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17. November 2023

StGH 2023/024: Aufhebung von Art. 23 Abs. 2 der Geschäftsord­nung des Landtags

Der Staatsgerichtshof als Verfassungsgerichtshof hat am 4. September 2023 nach Durchführung einer öffentlichen Verhandlung und anschliessender nicht-öffentlicher Beratung entschieden, der Individualbeschwerde einer stellvertretenden Landtagsabgeordneten Folge zu geben. Der Staatsgerichtshof beurteilt Art. 23 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Landtag des Fürstentums Liechtenstein als verfassungs- und EMRK-widrig und hebt die Bestimmung auf. Mit dieser Bestimmung wäre es neu im Ermessen der Wählergruppe gestanden, im Verhinderungsfall eines ordentlichen Mitglieds des Landtags eine Stellvertretung zu bezeichnen. 

Der Volltext des Urteils ist auf www.gerichtsentscheide.li abrufbar.