Das Gericht

Rechts­grundlagen

Der Staatsgerichtshof ist im VIII. Hauptstück der Verfassung („Von den Gerichten“) in den Art. 104 und 105 in den Grundsätzen geregelt. Ausführende Regelungen werden durch das Staatsgerichtshofgesetz (StGHG) und die Geschäftsordnung des Staatsgerichtshofes getroffen.